Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, ist verpflichtet, diese nach Massgabe der Bestimmungen über das Meldewesen zu registrieren und von diesen eine Kurtaxe zu erheben.

Grundsätzlich müssen alle beherbergten Personen registriert werden.

Kurtaxen – Gesetzesdatenbank des Fürstentums Liechtenstein

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